Vertretungskonzept

Die KGS Merzenich „Am Weinberg“ ist seit vielen Jahren eine verlässliche Grundschule. Das bedeutet, dass wir sicher stellen, dass der Unterricht nach Stundplan erteilt wird. Schülerinnen und Schüler werden normalerweise nicht vorzeitig die Schule verlassen, es sei denn, es wurde vorher mit den Erziehungsberechtigten abgesprochen.

Abweichung vom Stundenplan

Für den Fall der Abwesenheit von Lehrkräften wird deren Vertretung geregelt. Dass Lehrkräfte ihren Unterricht nicht erteilen können, kann mehrere Ursachen haben:

  • Krankheit
  • Klassen- oder Studienfahrten,
  • Ausflüge
  • Wandertage
  • Klassenprojekte
  • Sonderurlaub
  • Lehrerfortbildungen
  • im Einzelfall private Gründe

Kurzfristiger Vertretungsunterricht

Bei unvorhergesehenen Vertretungsfällen werden die Kinder am ersten Tag stundenplanmäßig versorgt. Dies kann geschehen durch:

  • Aufteilen von Klassen auf die anderen Klassen (ein Plan zur Aufteilung wird von den KlassenlehrerInnen erstellt und liegt im Klassenbuch aus)
  • stundenweise Zusammenlegung (z.B. Kurse, Sportunterricht) bei kleinen Klassen
  • Vertretung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Stunden (Einsatz von Lehramtsanwärtern)
  • im äußersten Notfall Anordnung von Mehrarbeit

Langfristiger Vertretungsunterricht

Dauert die Vertretungssituation länger als einen Tag an, wird ein Vertretungsplan erstellt und die Eltern der betroffenen Kinder werden informiert.

Für den Vertretungsfall gilt:

  • Unterrichtsausfall so weit als möglich vermeiden
  • Vertretung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Stunden durch den Einsatz von LehramtsanwärterInnen (sofern vorhanden) und den Sonderpädagogen
  • Wenn Unterrichtsausfall unvermeidlich ist, werden zunächst Stunden für zusätzliche Maßnahmen in Anspruch genommen, um die Unterrichtsversorgung sicher zu stellen.
  • Anordnung von Mehrarbeit, wenn möglich.

Das bedeutet, dass im konkreten Fall geprüft werden muss, inwieweit AGs, Förderstunden etc. zugunsten der Grundversorgung vorübergehend ausfallen müssen.

Bei langfristigem Ausfall einer Lehrkraft über sechs Wochen hinaus, wird beim Schulamt eine Vertretungskraft aus der Vertretungsreserve angefordert.

Zuständigkeiten im Vertretungsfall

Für den Vertretungsplan ist die Konrektorin in Absprache mit der Schulleiterin zuständig.

Der/die Klassenlehrer/in erstellt eine Aufteilliste mit fester Gruppeneinteilung und Zuordnung zu einer Klasse, die im Klassenbuch aufbewahrt wird. Eine Kopie wird bei der Konrektorin hinterlegt.

Für jede Klasse wird ein/e  Vertretungsklassenlehrer/in benannt. Diese/r ist im Falle der Erkrankung der Klassenlehrerin/des Klassenlehrers sowohl Ansprechpartner für Kinder und Eltern als auch für die Schulleitung und Sekretärin.

Der/die  Vertretungsklassenlehrer/in ist für alle notwendigen Informationen der Klasse verantwortlich.

Bei krankheitsbedingtem Ausfall melden die Lehrkräfte ihr Fehlen am Tag selbst bis 7.30 Uhr bei der Konrektorin und der stellvertretenden Klassenlehrerin.

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