Anmeldung zur Grundschule

Anmeldung zur Grundschule

In Nordrhein-Westfalen wird jedes Kind, das bis zum Beginn des 30. September das sechste Lebensjahr vollendet hat, zum 1. August des gleichen Jahres schulpflichtig. Alle Kinder, die am 1. Oktober oder später sechs Jahre alt werden, sind erst im folgenden Kalenderjahr schulpflichtig.

Bis zum 15. November eines Jahres müssen alle Kinder angemeldet sein, die im folgenden Jahr schulpflichtig sind. Wenn ein Kind schulpflichtig wird, erhalten die Eltern etwa zehn bis elf Monate vor Schulbeginn ein Schreiben vom Schulverwaltungsamt der Gemeinde Merzenich. Darin werden sie gebeten, ihr Kind an einer Grundschule anzumelden.

Eltern sollten ihr Kind zur Anmeldung mitnehmen. Es lernt auf diesem Wege „seine“ Schule ein wenig näher kennen. Die Anmeldung zur Grundschule bedeutet noch nicht automatisch, dass ein Kind auch wirklich aufgenommen ist. Über die tatsächliche Aufnahme in die Schule entscheidet die Schulleitung nach Abschluss des Anmeldeverfahrens. Kann die Schule nicht alle angemeldeten Kinder aufnehmen, findet ein Auswahlverfahren gemäß § 1 der Ausbildungsordnung Grundschule (AO-GS) statt.

Können Kinder vorzeitig eingeschult werden?

Eltern, die die Einschulung ihres Kindes wünschen, das nach dem Einschulungsstichtag, dem 30.09., geboren ist, können einen formlosen Antrag an unsere Grundschule richten. Die Schulleitung entscheidet nach eingehender Beratung mit den Eltern über die Aufnahme des Kindes. Als Entscheidungshilfe kann die Schulleitung ein schulärztliches oder im Einzelfall auch ein schulpsychologisches Gutachten heranziehen. Eine Aufnahme ist immer dann möglich, wenn erwartet werden kann, dass das Kind erfolgreich in der Schule mitarbeiten wird.

Hinweis:
 Anmeldefristen für das Schuljahr 2022/2023: 15.09.2022 – 22.09.2022  

Welche Unterlagen werden benötigt?

Nachfolgende Dokumente werden zur Einschulung benötigt (PDF Dateien):

KGS Merzenich_Schulanmeldung Masernschutznachweis

Anmeldung Unterlagen für die Eltern 2022

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